Freitag, 17. Mai 2013

Neuer Aufsatz von Rechtsanwalt Frank K. Peter erscheinen

In der aktuellen Ausgabe der StraFO (Strafverteidiger Forum) vom Mai 2013 ist gerade mein Aufsatz zum Thema "Der Strafverteidiger als Opferanwalt - Systembruch oder: Wer kann und soll Opfer fachgerecht vertreten?" erschienen. Der Aufsatz zeigt die Problematik auf, dass meistens Opfer nicht von auf die Opfervertretung spezialisierten Rechtsanwälten vertreten werden und dass Rechtsanwälte oft eine Opfervertretung übernehmen, ohne dafür über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.

Mein Statement: Der Fachanwalt für Opferrechte muss her!!!

Donnerstag, 16. Mai 2013

Vorlesung halten

Vorlesung im Audi Max an der FH Worms halten. Groesster Saal dort. Voll mit Technik. Aber wie bekommt man das Licht an? In den guten alten Zeiten gab es noch einfach Lichtschalter :-)

Montag, 6. Mai 2013

Prozessauftakt beim Landgericht Mainz


Heute Prozessauftakt beim Landgericht Mainz. Unsere Kanzlei vertritt alle 3 Opfer.

Aus der Pressemeldung des LG Mainz:
Den zzt. 30 und 22 Jahre alten Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird vorgeworfen, am 28. Oktober 2012 in Mainz, zwei Frauen unter Androhung von Gewalt in die Wohnung der einen Zeugin gebracht zu haben, um dort Stehlgut entwenden. Der ältere Angeklagte soll dabei den seh- und hörbehinderten Ehemann der Zeugin niedergeschlagen haben. Aus Wut darüber, dass in der Wohnung der Zeugin zunächst keine Wertgegenstände aufzufinden waren, soll der ältere Angeklagte die Zeugin mehrfach geschlagen haben. Zudem soll die Zeugin unter Androhung von Gewalt gegen ihren Ehemann und die andere Zeugin gezwungen worden sein, mit dem jüngeren der beiden Angeklagten an Bankautomaten Geld abzuheben – was jedoch nicht gelang. Die Angeklagten sollen dann beim Verlassen der Wohnung eine Tasche mit digitalen Geräten entwendet haben (Kamera, iPhone, iPad).
Die Angeklagten, teilweise geständig, sind mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft.

Freitag, 3. Mai 2013

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom Bundesrat verabschiedet


Der Bundesrat hat das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) verabschiedet, das damit in den nächsten Tagen in Kraft treten kann.
Nunmehr können daher Mehrfachvernehmungen von Opfern im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Täter vermieden werden, indem Bild- und Tonaufzeichnungen verstärkt durchgeführt werden. Auch wird die Beiordnung eines Nebenklagebeistandes für mittlerweile Volljährige ausgeweitet werden, da es nunmehr nicht mehr auf das Alter des Opfers zur Zeit der Antragstellung, sondern zur Tatzeit ankommt. Auch werden die Möglichkeiten des Ausschlusses  der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung während der Vernehmung des Opfers ausgedehnt.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Opfer, insbesondere auch für das Schmerzensgeld, wird auf 30 Jahre verlängert. 
Das Gesetz stellt wiederum einen guten Schritt zu einem besseren Opferschutz dar.

Donnerstag, 2. Mai 2013

Vergewaltigungsopfer beim Landgericht in Mainz vertreten.


Den (nicht einschlägig) vorbestraften zzt. 23, 24 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 6. auf 7. Dezember 2010 in Udenheim die zzt. 19 Jahre alte Zeugin vergewaltigt zu haben. In der Vergangenheit war es zwischen dieser und zwei der Angeklagten bereits zu einvernehmlichem Sexualverkehr gekommen, den die Angeklagten auch für die Tatnacht behaupten. Die Zeugin suchte einen Tag nach dem vorgeworfenen Tatgeschehen die zuständige Vertrauensperson ihrer Schule auf.

Nachdem über das Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde und dieses positiv ausfiel, gestanden alle 3 Angeklagten, die die Tat bislang vehement bestritten hatten. Es konnte damit vermeiden werden, dass das Opfer als Zeuge vernommen werden musste, was immer sehr belastend ist. Die Angeklagten sind zudem bereit, dem Opfer ein Schmerzensgeld zu zahlen.